Spielregeln

Vorgartenflohmarkt Mauenheim 2018

Sonntag, 22.09.2024 | ab 10 Uhr | Köln-Mauenheim

2019 & 2018 waren wieder über 160 Vorgärten mit dabei!

Unser Vorgartenflohmarkt in Köln-Mauenheim ist von Mauenheimern für Mauenheimer Nachbarn im Veedel.

Damit es einen reibungslosen, fairen und schönen Flohmarkttag gibt, sichern alle Teilnehmenden zu, sich an die folgenden Spielregeln zu halten:

  • Die Teilnahme am Vorgartenflohmarkt erfolgt auf eigenen Namen und Rechnung; jeder Teilnehmende ist somit selbst verantwortlich für sein Handeln.
  • Der Verkauf darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen, es sei denn, der Eigentümer hat ausdrücklich zugestimmt.
  • Verkauf auf Gehwegen und öffentlichen Flächen und Plätzen ist verboten.
  • Es sind nur private Verkäufe erlaubt; gewerblicher Handel ist nicht erlaubt.
  • Der Vorgartenflohmarkt findet bei jedem Wetter statt, eine Rückerstattung des Werbekostenzuschusses ist nicht möglich, auch nicht, wenn der Vorgartenflohmarkt durch die ArGe Vorgartenflohmarkt Mauenheim abgesagt wird, sei es ohne Angabe von Gründen, oder durch Gründe, die die ArGe Vorgartenflohmarkt Mauenheim nicht zu verantworten hat.
  • Die ArGe Vorgartenflohmarkt Mauenheim übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art und Weise; auch erfolgt keine Haftung bei durch Teilnehmende verursachte Ordnungswidrigkeiten/Straftaten o.ä.
    Forderungen jeglicher Art und Weise sind durch den Teilnehmenden selbst zu vertreten. Die ArGe Vorgartenflohmarkt ist kein Veranstalter, sondern die Teilnehmenden selbst sind jeweils Verstalter im rechtlichen Sinne.
  • Der/Die Telnehmende/n sind dafür selbstständig verantwortlich, dass aktuelle Vorschriften, insbesondere Hygienevorschriften selbstständig und eingenverantwortlich eingehalten werden. Der/Die Telnehmende/n informiert sich rechtzeitig über die aktuelle Gesetztes- und Hygienevorgaben.
  • Alle Nachbarn, die mitmachen möchten, sind fair und melden sich rechtzeitig an.
  • Werbung auf öffentlichem Grund (Laternenmasten etc) ist nicht erlaubt; bitte werben Sie ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück.
  • Der Werbekostenzuschuss beträgt € 5 und kommt 2024 unserem Veedel Mauenheim zu Gute. – Der genaue Zweck wird noch bekannt gegeben

Unser Werbekostenüberschuss wurde in den letzen Jahren immer ins Veedel gespendet: