Fragen und Antworten – FAQ

Vorgartenflohmarkt Mauenheim 2018

Sonntag, 22.09.2024 | ab 10 Uhr | Köln-Mauenheim

2019 & 2018 waren wieder über 160 Vorgärten mit dabei!

Warum fällt der Vorgartenflohmarkt 2020 aus?

Mit dem Lockdown und den Auflagen zum Infektionsschutzgesetz ist es nicht möglich, dass wir einen Vorgartenflohmarkt in Mauenheim durchführen.

Das Infektionsschutzgesetz verbietet bis zum 31.10.2020 Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden.

Aufgrund der CoronaSchVO (Stand 01.07.2020) sind Großveranstaltungen ab 1000 Personen bis zum 31.10.2020 nicht erlaubt.

Wir als ehrenamtlich organisierendes Team des Vorgartenflohmarktes können nicht sicher stellen, dass eine einfache Rückverfolgbarkeit der Kontakte vollständig sicher gestellt werden kann und dass die Hygiene und Infektionsschutzkonzepte im gesamten Bereich des Veedel Mauenheim eingehalten wird. (§2b und §11)

Eine Begrenzung der Anzahl der zu erwartenden Besuchter, sowie einen festen, nicht zu verlassenden, in eine Richtung führenden Rundweg können wir bei uns im gewachsenen Veedel nicht vorstellen und sicher stellen.

Um weder unsere Besucher, noch die im Veedel wohnenden zu gefährden, haben wir uns entschlossen, in diesem Jahr den Vorgartenflohmarkt ausfallen zu lassen.

Wir bedauern das sehr – freuen uns aber über den neuen Termin am 13.07.2021 – sofern es dann wieder möglich sein wird – wir hoffen dies auf jeden FAll!

Bei auftretenden Fragen, sprecht uns bitte im Veedel einfach an!

Danke für Eurer Verständnis!

Wer kann mitmachen und wie kann ich mich anmelden?

Mitmachen kann jeder, der in Mauenheim im Einzugsgebiet des Vorgartenflohmarktes wohnt und die Spielregeln anerkennt und sich anmeldet.

Die Anmeldeunterlagen werden rechtzeitig verteilt oder können heruntergeladen werden.

Alles zu Anmeldung hier.

Ich habe noch Fragen, wer hilf mir weiter?

Bitte reiche Deine Fragen mit dem Anmeldebogen ein und vermerke einen Rückrufwunsch.

Zusätzlich sind wir per eMail und Telefon erreichbar:

eMail: mauenheim-2018 [ätt-Zeichen] Vorgartenflohmarkt [Pünktchen] Info
Fon: +49-221 997 898 7 [null] [eins] [acht]

Wir melden uns dann kurzfristig bei Dir.

Warum darf nicht an Laternenmasten/Verkehrsschilder geworben werden?

Die Laternen und Verkehrsschilder gehören der Stadt Köln und stehen auf denen Grundstück (öffentlicher Raum)

Fremdes Eigentum darf nicht beklebt werden (-> Sachbeschädigung); die Stadt hat hierauf ein besonderes Augenmerk. Zudem ist Werbung in öffentlichem Raum genehmigungspflichtig.

Werbung an Ampeln/Laternen ist, lt. Aussage der Stadt Köln, nicht genehmigungsfähig.

Bitte gefährdet den Vorgartenflohmarkt nicht und werbt ausschließlich auf Eurem Grundstück, z.B. im Fenster zur Straße oder an der Haustür.

Für die Werbung in Geschäften etc. sorgt die ArGe Vorgartenflohmarkt selbst.

Warum darf nur auf dem eigenen Gründstück verkauft werden?

Nur, wenn auf dem eigenen Grundstück verkauft wird, ist es ein privater Verkauf, der keiner weiteren Genehmigung bedarf.

Die Nutzung des öffentlichen Raumes (Gehweg, Platz) bedarf einer kostenpflichtigen Genehmigung durch die Stadt Köln.

Was geschieht mit dem Werbekostenzuschuss?

Der Werbekostenzuschuss beträgt in diesem Jahr € 5,-.

Mit dem Werbekostenzuschuss werden unter anderem die Einladungs- und Werbeflyer, sowie Plakate finanziert.

Sollte ein Überschuss nach Abschluss des Vorgartenflohmarktes entstehen, so kommt dieser einem sozialen Zweck zu Gute. – Der gesamte Werbekostenzuschuss wird also sinnvoll angelegt.

Im Jahr 2018 kam der Werbekostenüberschuss dem Kinder- und Jugendeinrichtung “Take Five” in Mauenheim des SKM Köln zu Gute.