Mit dem Lockdown und den Auflagen zum Infektionsschutzgesetz ist es nicht möglich, dass wir einen Vorgartenflohmarkt in Mauenheim durchführen.
Das Infektionsschutzgesetz verbietet bis zum 31.10.2020 Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden.
Aufgrund der CoronaSchVO (Stand 01.07.2020) sind Großveranstaltungen ab 1000 Personen bis zum 31.10.2020 nicht erlaubt.
Wir als ehrenamtlich organisierendes Team des Vorgartenflohmarktes können nicht sicher stellen, dass eine einfache Rückverfolgbarkeit der Kontakte vollständig sicher gestellt werden kann und dass die Hygiene und Infektionsschutzkonzepte im gesamten Bereich des Veedel Mauenheim eingehalten wird. (§2b und §11)
Eine Begrenzung der Anzahl der zu erwartenden Besuchter, sowie einen festen, nicht zu verlassenden, in eine Richtung führenden Rundweg können wir bei uns im gewachsenen Veedel nicht vorstellen und sicher stellen.
Um weder unsere Besucher, noch die im Veedel wohnenden zu gefährden, haben wir uns entschlossen, in diesem Jahr den Vorgartenflohmarkt ausfallen zu lassen.
Wir bedauern das sehr – freuen uns aber über den neuen Termin am 13.07.2021 – sofern es dann wieder möglich sein wird – wir hoffen dies auf jeden FAll!
Bei auftretenden Fragen, sprecht uns bitte im Veedel einfach an!
Danke für Eurer Verständnis!