Die Laternen und Verkehrsschilder gehören der Stadt Köln und stehen auf denen Grundstück (öffentlicher Raum)
Fremdes Eigentum darf nicht beklebt werden (-> Sachbeschädigung); die Stadt hat hierauf ein besonderes Augenmerk. Zudem ist Werbung in öffentlichem Raum genehmigungspflichtig.
Werbung an Ampeln/Laternen ist, lt. Aussage der Stadt Köln, nicht genehmigungsfähig.
Bitte gefährdet den Vorgartenflohmarkt nicht und werbt ausschließlich auf Eurem Grundstück, z.B. im Fenster zur Straße oder an der Haustür.
Für die Werbung in Geschäften etc. sorgt die ArGe Vorgartenflohmarkt selbst.